Gebäudeenergieberater (HWK) Hans-Jürgen Wenzel
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Fördermöglichkeiten

Ich führe Sie kompetent und immer auf dem aktuellsten Stand durch den Förderdschungel.

Als Sachverständiger bin ich nach § 21 der EnEV (Energieensparverordnung) berechtigt und zugelassen, unter anderem Ihren KfW-Antrag (z.B. Neubauten, KfW-Effizienzhaus, usw.) zu bearbeiten.

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